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   BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96   

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https://dejure.org/1997,22079
BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96 (https://dejure.org/1997,22079)
BSG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 2 BU 268/96 (https://dejure.org/1997,22079)
BSG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 2 BU 268/96 (https://dejure.org/1997,22079)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer allergischen obstruktiven Atemwegserkrankung einschließlich Rhinopathie - Mehlstauballergie als Berufskrankheit - Zulassung der Revision in der Sozialgerichtsbarkeit wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 04.12.1991 - 2 RU 47/90

    Erhöhung der MdE wegen unbilliger Härte bei unfallbedingter Berufsaufgabe

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Eine derartige Auslegung widerspräche den Voraussetzungen und der gegenüber dem Versorgungsrecht anders gearteten Systematik des Unfallversicherungsrechts (BSGE 70, 47, 48).

    Aus diesen Merkmalen und den außerdem zu beachtenden sonstigen besonderen Umständen des Einzelfalles kann sich eine höhere Bewertung der MdE nach § 581 Abs. 2 RVO ergeben, wenn der Verletzte die ihm verbliebenen Kenntnisse und Fähigkeiten nur noch unter Inkaufnahme eines unzumutbaren sozialen Abstiegs auf dem Gesamtgebiet des Erwerbslebens verwerten kann (BSG SozR 3-2200 § 581 Nr. 1).

  • BSG, 25.08.1965 - 2 RU 52/64
    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Die durch das UVNG eingeführte Vorschrift des § 581 Abs. 2 RVO normierte im wesentlichen die bis dahin entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung (vgl BSGE 23, 253, 254; 28, 227, 229; 39, 31, 32).

    Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO liegen die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (stRspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32; BSG SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27).

  • BSG, 18.12.1974 - 2 RU 155/74

    Musikakademie - Dozent - Erwerbsfähigkeit - Nebentätigkeit

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Die durch das UVNG eingeführte Vorschrift des § 581 Abs. 2 RVO normierte im wesentlichen die bis dahin entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung (vgl BSGE 23, 253, 254; 28, 227, 229; 39, 31, 32).

    Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO liegen die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (stRspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32; BSG SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27).

  • BSG, 14.06.1984 - 1 BJ 72/84

    Klärungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Die grundsätzliche Bedeutung ist nur dann anzunehmen, wenn die von der Beschwerdeführerin für grundsätzlich gehaltene Rechtsfrage für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits klärungsbedürftig, klärungsfähig und entscheidungserheblich ist (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 53; Krasney/Udsching, Handbuch des sozialgerichtlichen Verfahrens, 1991, IX, RdNr 63 mwN).
  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 25/95

    Berücksichtigung einer Verletztenrente bei der Höhe einer Übergangsleistung nach

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Daß die Verletztenrente auf das Übergangsgeld nicht anzurechnen ist, hat der Senat bereits entschieden (BSG, Urteil vom 31. Mai 1996 - 2 RU 25/95).
  • BSG, 25.10.1978 - 3 RK 28/77

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Darlegung - Anforderungen

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Es genügt dazu nicht, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufzuzeigen, es muß vielmehr darüber hinaus dargelegt werden, daß zumindest eine grundsätzliche Rechtsfrage bei der Zulassung der Revision notwendigerweise vom Revisionsgericht zu entscheiden ist (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 31).
  • BSG, 04.08.1955 - 2 RU 67/54
    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Hinsichtlich einer besonderen beruflichen Betroffenheit entsprach es bereits vor Inkrafttreten des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) vom 30. April 1963 (BGBl 1, 241) der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), zur Vermeidung unbilliger Härten bei der Bemessung der MdE auch die Auswirkungen der Unfallfolgen auf den Lebensberuf des Verletzten im Einzelfall angemessen zu berücksichtigen (vgl BSGE 1, 174, 178; 4, 294, 298).
  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Im Rahmen des § 581 Abs. 2 RVO liegen die eine Höherbewertung der MdE rechtfertigenden Nachteile aber dann vor, wenn unter Wahrung des Grundsatzes der abstrakten Schadensberechnung die Nichtberücksichtigung von Ausbildung und Beruf bei der Bewertung der MdE im Einzelfall zu einer unbilligen Härte führen würde (stRspr seit BSGE 23, 253, 255; vgl auch BSGE 31, 185, 188; 39, 31, 32; BSG SozR Nrn 10 und 12 zu § 581 RVO; BSG SozR 2200 § 581 Nrn 18 und 27).
  • BSG, 27.09.1968 - 2 RU 149/66

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Berufliche Nachteile - Rentenbemessung

    Auszug aus BSG, 01.07.1997 - 2 BU 268/96
    Die durch das UVNG eingeführte Vorschrift des § 581 Abs. 2 RVO normierte im wesentlichen die bis dahin entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung (vgl BSGE 23, 253, 254; 28, 227, 229; 39, 31, 32).
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